Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist die Kreispolizeibehörde Höxter. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.
Antragstellung:
Die Anträge sind direkt bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Ansprechpartner / Amt:
Kreispolizeibehörde Höxter
Bismarckstraße 18
37671 Höxter