Einfache Melderegister-Auskunft
Jede Person, die in Marienmünster gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Aber auch Dritte erhalten, wenn schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht entgegenstehen, Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde gegen eine Gebühr von 11,00 Euro folgende Auskünfte aus dem laufenden Melderegister:
- Vor- und Familienname
- Anschriften
- Doktorgrad
Erweiterte Melderegister-Auskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, z.B. durch Angabe der Klageart, Vorlage der Kopie eines Schuldtitels, bekommt vom Sachgebiet Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck beizufügen
Gebühren:
- einfache Melderegister-Auskunft: 11,00 €
- erweiterte Melderegister-Auskunft: 15,00 €
- Auskunft aus Altdatei (Archiv): 10,00 bis 30,00 € je Betroffenen
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich oder per E-Mail
Hier online einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.
Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (PDF-Datei)
Ansprechpartner / Amt:
Schoppmeier, Roswitha
Vogt, Petra