Stadt Marienmünster (Druckversion)

Neu errichtete Gebäude, bauliche Nutzungsänderungen und sonstige bauliche Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Schlussabnahme zu unterziehen. Das bewilligte Bauvorhaben wird sowohl auf die Einhaltung der Baugenehmigung als auch der genehmigten Baupläne kontrolliert.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
Kreis Höxter - Bauamt

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-z/bauabnahmen-baukontrollen