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Aktuelles

„Stabile Haushaltssituation in die herausfordernde Zukunft sichern“

Erstelldatum23.09.2025

Überörtliche Prüfung der Stadt Marienmünster durch die gpaNRW

Rahmen der turnusmäßigen Prüfungen von Kommunen in NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) wurde jetzt auch im Rat der Stadt Marienmünster die von der gpaNRW analysierte Haushaltssituation vorgestellt. Die Empfehlungen zu diesem und weiteren im Schwerpunkt geprüften Handlungsfeldern haben die Prüferin Martha Scholz und Projektleiter Jürgen Schwanitz vorgestellt. Michael Esken, Präsident der gpaNRW, nahm ebenfalls an der Präsentation im Rat teil.

„Die Stadt Marienmünster hat in den Haushaltsjahren 2018 bis 2022 erfreulicherweise Jahresüberschüsse erzielt und damit ihr Eigenkapital deutlich stärken können. Doch die Prognosen bis 2028 sind auch für Marienmünster herausfordernd“, so Michael Esken. Die Haushaltsplanung der Stadt ist spürbar abhängig von der Entwicklung der Gewerbe- sowie der Einkommensteuer. Belastend sind die steigenden Personalkosten und die Aufwendungen für die allgemeine Kreisumlage und die Jugendamtsumlage. Unwägbarkeiten ergeben sich zudem bezogen auf finanzielle Folgen durch den andauernden Ukraine-Krieg, den Konflikt in Nahost und den Klimawandel. „Die Stadt plant bis 2028 jährlich beachtliche Defizite. Es besteht daher grundsätzlicher Handlungsbedarf zur Stabilisierung des Haushaltes“, so der gpa-Präsident.

Bis 2028 werden Jahresdefizite in Millionenhöhe erwartet
Treffen die negativen Prognosen ein, dann verzehrt die Stadt Marienmünster ihre Ersparnisse, ihr Eigenkapital, in kritischer Größenordnung. Die Haushaltsplanung geht bis 2028 von Jahresdefiziten in Millionenhöhe aus. „Dies würde dazu führen, dass die Ausgleichsrücklage dann fast aufgebraucht ist“, so Prüferin Martha Scholz.
Reinvestitionsbedarfe in das städtische Vermögen, Gebäude und Straßen, hat Marienmünster teilweise in den laufenden Haushaltsplanungen berücksichtigt. Die Investitionen müssen anteilig über Kredite finanziert werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt ihre grundlegenden und strategischen Festlegungen für ihr Kredit- und Anlagenmanagement in einer Dienstanweisung oder Richtlinie fixieren, empfiehlt die gpaNRW. Das erhöht die Rechtssicherheit für die Beteiligten und führt zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit.
„Positiv ist, dass Marienmünster im interkommunalen Vergleich geringere Gesamtverbindlichkeiten je Einwohnerin bzw. Einwohner auszuweisen hat als die Mehrheit der Vergleichskommunen“, konstatiert die gpa-Prüferin. Die im Haushalt für Investitionen veranschlagten Gelder werden indes im Schnitt zu weniger als der Hälfte tatsächlich in Anspruch genommen. Die gpaNRW empfiehlt, realistischer zu planen und schriftliche Regelungen zu treffen, wie mit diesen nicht verbrauchten Mitteln im nächsten Haushaltsjahr verfahren wird (Ermächtigungsübertragungen).

Erfolgreiche Zahlungsabwicklung und strukturiertes Forderungsmanagement
Für die Zahlungsabwicklung macht die Stadt Marienmünster bereits umfangreichen Gebrauch vom SEPA-Lastschriftverfahren. Das Angebot für Online-Dienstleistungen sollte zukünftig weiter ausgebaut und eine Regelung hinsichtlich der Online-Zahlungsmethoden erstellt werden. „Für das Forderungsmanagement sind wesentliche Regelungen in einer Dienstanweisung festgehalten und Forderungen werden bis zum Versand der Mahnung strukturiert verfolgt“, lobt Martha Scholz. Zur Optimierung, auch um den Geldzufluss zu beschleunigen, sollten aber erfolglos angemahnte Forderungen ohne weiteren Zwischenschritt in die Vollstreckung gehen. Weitere Empfehlung: Bleibt auch diese erfolglos, sollten Forderungen nicht direkt ausgebucht werden, um den Forderungsanspruch zu erhalten.

Aktiv mit der Gremienstruktur beschäftigt
„Verwaltung und Politik in Marienmünster haben sich aktiv mit der Gremienstruktur beschäftigt“, so Projektleiter Jürgen Schwanitz. Durch den Bevölkerungsrückgang umfasst der Rat seit 2020 das gesetzliche Minimum von 20 Ratsmitgliedern. Bezogen auf das Sitzungsmanagement ist eine hohe Anzahl an Sitzungsterminen auffällig, die sich offensichtlich aus der Praxis ergeben, dass die politischen Gremien über Vergaben mitentscheiden. „Ein solches Verfahren ist aus der Sicht der gpaNRW nicht erforderlich“, so Jürgen Schwanitz. Fraktionszuwendungen gewährt Marienmünster nach der geltenden Rechtslage. Eine Bedarfsermittlung sollte indes je Wahlperiode durchgeführt werden. Digitale und hybride Sitzungen sind in der Stadt Marienmünster noch nicht möglich. Um in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben, sollten hierzu Regelungen in der Hauptsatzung aufgenommen und sich mit den technischen Voraussetzungen befasst werden.

Personal und Organisation gut strukturiert im Blick
Die Stadt Marienmünster hat im Bereich Personal, Organisation und Informationstechnik die wesentlichen entscheidungs- und planungsrelevanten Informationen im Blick. Durch regelmäßige Betrachtung der zukünftigen Altersfluktuation und weiterer Fluktuationsgründe sowie einer regelmäßigen Aufgabenkritik steuert Marienmünster sehr gut ihre mittel- und langfristige Personalplanung. Die Stadt arbeitet bereits interkommunal mit anderen Kommunen zusammen und vergibt Aufgaben an Dritte, um die Aufgabenerledigung sicherzustellen. Zudem gestaltet das Hauptamt Stellenausschreibungen offen, damit sich auch Quereinsteigende bewerben. Bei der Digitalisierung ist positiv hervorzuheben, dass in Marienmünster bereits ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) flächendeckend im Einsatz ist. Die Stadt setzt sich aktiv mit den bestehenden Optimierungsmöglichkeiten auseinander.

Wandel im Friedhofswesen
Der Wandel in der Bestattungskultur mit einem Trend zu Urnenbestattungen ist auch in Marienmünster auf den acht kommunalen Friedhöfen zu spüren und führt zu wachsenden Flächenüberhängen. Die Friedhofsgebühren wurden neu kalkuliert, die Einnahmen sind indes noch nicht auskömmlich. Der Kostendeckungsgrad im Friedhofswesen liegt im Jahr 2022 mit 73 Prozent aber über der Mehrheit der Vergleichskommunen. Die Stadt sollte regelmäßige Gebührenkalkulationen durchführen und erreichen, dass mithilfe von Nachkalkulationen ermittelte Über- oder Unterdeckungen ausgeglichen werden. Bei den sieben Trauerhallen sollten Handlungsoptionen zum künftigen Angebot und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit entwickelt werden, empfiehlt Jürgen Schwanitz.

Bürgermeister Josef Suermann erklärt abschließend zu den Ergebnissen der gpaNRW:
„Wir nehmen die Ergebnisse und Empfehlungen der gpaNRW sehr ernst. Es freut uns, dass unsere solide Haushaltsführung der letzten Jahre ausdrücklich anerkannt wird. Gleichzeitig wissen wir, dass die kommenden Jahre herausfordernd werden – sei es durch steigende Umlagen, äußere Krisen oder notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur.
Als Stadt werden wir deshalb die Hinweise der Prüferinnen und Prüfer sorgfältig prüfen und dort, wo es sinnvoll und machbar ist, umsetzen. Unser Ziel ist es, Marienmünster auch in Zukunft finanziell handlungsfähig zu halten und gleichzeitig die Lebensqualität in unserer Stadt weiter zu sichern.“

Infos zur gpaNRW und deren turnusgemäßen Prüfung
Die gpaNRW hat die Stadt Marienmünster im Rahmen der turnusgemäßen Prüfung aller kleinen kreisangehörigen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 10.000 in folgenden Handlungsfeldern geprüft:

  • Finanzen
  • Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
  • Gremienarbeit
  • Personal, Organisation und Informationstechnik
  • Friedhofswesen

Alle Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zu den thematischen Handlungsfeldern sind im Prüfungsbericht für die Stadt Marienmünster zusammengefasst.
Die gpaNRW ist Teil der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herne. Ihr ist durch Gesetz und Gemeindeordnung die überörtliche Prüfung aller 396 Kommunen, der 30 Kreise sowie der Städteregion Aachen, der beiden Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr (RVR) übertragen. Präsident der gpaNRW ist seit 15. September 2023 Bürgermeister a. D. Michael Esken.
Die ausführlichen Prüfungsberichte mit allen Handlungsfeldern und Empfehlungen veröffentlicht die gpaNRW unter www.gpa.nrw.de.

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