Aktuelles
Der Bürgermeister berichtet
Schon ist der erste Monat im neuen Jahr wieder um. Die bedeutendsten Themen in Rat und Verwaltung waren im Januar die Einbringung des Haushaltsplans und mal wieder der Windkraftausbau.
Haushaltsplaneinbringung – Kommunen steht das Wasser bis zum Hals
(Auszug aus meiner Haushaltsrede)
In meinen 33 Jahren hier in Marienmünster habe ich viele finanzielle Talfahrten miterlebt – von den Belastungen der Wiedervereinigung über die globalen Finanzkrisen bis hin zur Pandemie. Doch die aktuelle Situation ist in ihrer Tiefe und Komplexität einzigartig. Trotz aller Konsolidierungsmaßnahmen stoßen wir an Grenzen, die ohne strukturelle Reformen auf Landes- und Bundesebene nicht überwunden werden können. Es steht nicht mehr in unserer eigenen Macht, den Haushaltsplan ausgeglichen zu bekommen. Wir könnten uns noch so anstrengen - die durch die steigenden Sozialausgaben und die inflationsbedingten Tarifsteigerungen verursachten steigenden Aufwendungen können wir durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr kompensieren. Beide sind ja auch die Hauptkostentreiber für den Kreishaushalt, der sich bekanntermaßen über die Kreisumlage finanziert, die wiederum die Kommunen zu zahlen haben.
Marienmünster steht im Vergleich noch verhältnismäßig gut da, weil wir im aktuellen Finanzplanungszeitraum ohne Rückgriff auf die allgemeine Rücklage auskommen.
Trotz der angespannten finanziellen Lage wollen wir auch in diesem Jahr wichtige Akzente für die Zukunft unserer Stadt setzen. Geplante Investitionen umfassen:
- die Erschließung eines neuen Baugebiets in Bredenborn,
- den Neubau eines Radwegs zwischen der Abtei und Schwalenberg,
- die Beteiligung an Windenergieanlagen,
- die Anschaffung eines Fahrzeugs für die Löschgruppe Bredenborn,
- die Erschließung des Gewerbegebiets in Vörden,
- hohe Investitionen in den Abwasserbereich und
- außerhalb des Haushalts den Neubau eines Gebäudes durch die MVZ Marienmünster GmbH.
OVG NRW gibt Aufstellern von Windkraftanlagen recht: Kommunen fordern dringend gesetzliche Klarheit
Die Entscheidungen rund um die Steuerung der Windenergienutzung haben den Stadtrat und die Verwaltung seit dem Beschluss vom 22. November 2023 vor große Herausforderungen gestellt. In dem Bemühen, das Landschaftsbild zu schützen und die Windkraft ausgewogen zu regulieren, beschloss der Stadtrat damals, auf eine eigene Flächennutzungsplanung zu verzichten und stattdessen auf den Regionalplan zu setzen. Doch die Entwicklungen der letzten Monate zeigen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen waren längst nicht ausreichend, um für Rechtssicherheit und Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen.
Gute Absichten scheitern an rechtlichen Hürden
Im November 2023 schien der Ansatz vielversprechend: Mit dem Ziel 10.2-13 des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sollten Windkraftanlagen im Übergangszeitraum nur in den Flächen künftiger Regionalpläne oder in klar definierten Kernpotenzialflächen zulässig sein. Dies sollte Genehmigungen außerhalb dieser Gebiete verhindern, es sei denn, die betroffene Kommune stimmte ausdrücklich zu.
Doch die Ernüchterung folgte rasch: Am 16. Februar 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen, dass dieses Ziel des LEP NRW nicht mehr angewendet werden darf. Eine Ersatzregelung – der neue § 36 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes – erlaubte den Bezirksregierungen, Genehmigungsverfahren befristet auszusetzen, wenn diese die Regionalplanung beeinträchtigt hätten. Aber auch diesem Ansatz wurde durch das OVG am 26. September 2024 ein Riegel vorgeschoben.
Windkraftanlagen bei Bredenborn
Besonders betroffen ist die Stadt Marienmünster durch die Entscheidung des OVG vom 20. Dezember 2024 im Fall von drei geplanten Windkraftanlagen in der Nähe des Modellflughafens bei Bredenborn. Trotz fehlendem kommunalen Einvernehmen gab das Gericht der Klage eines Projektierers gegen den Aussetzungsbescheid des Kreises Höxter statt. Der Kreis musste daraufhin die immissionsrechtlichen Vorbescheide erteilen.
Dieses Urteil, das seither auch auf Bundes- und Landesebene heftig diskutiert wird, zeigt die Dringlichkeit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung. Für die drei Windkraftanlagen kommt jede Gesetzesänderung zu spät. Aber die Konsequenzen reichen weit darüber hinaus.
Appell an die Politik
In gemeinsamen Schreiben haben mein Amtskollege aus Borgentreich, Nicolas Aisch, und ich bereits vor Wochen die Fraktionsvorsitzenden und –sprecher im Bundestag und Ministerin Neubaur auf die Dringlichkeit der Lage hingewiesen. Wir appellierten, gemeinsam mit vielen anderen an die Gesetzgeber, schnell zu handeln, um Akzeptanz und Planungssicherheit für die Windenergie zu bewahren. Landesweit liegen rund 1.500 Anträge für Windkraftanlagen außerhalb der im Regionalplan vorgesehenen Zonen vor. Sowohl der Landtag NRW als auch der Bundestag haben ganz aktuell die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, diese Anträge zurückstellen bzw. ablehnen zu können. Hoffen wir, dass diese nun beschlossenen Gesetze handwerklich so gut gemacht sind, dass sie den mit Sicherheit kommenden Klageverfahren vor den Gerichten diesmal standhalten.
Genießen Sie die langsam länger werdenden Tage sowie die ersten Frühlingsboten im Garten und gehen Sie bitte am 23. Februar wählen!
Ihr Bürgermeister
Josef Suermann