Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 29.12.2021

Grundsteuer B wird angehoben

In seiner Sitzung am 15.12.2021 hat der Rat der Stadt Marienmünster eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B beschlossen. Er wurde zuletzt im Jahr 2020 auf 430 Prozent angehoben. Die Erhöhung wird voraussichtlich zu Mehreinnahmen im Jahr 2022 von rund 71.800 Euro führen.

Die Auswirkungen auf den einzelnen Grundstücksbesitzer sind dabei relativ gering. Beispielhafte Einfamilienhäuser verursachen demnach 27 bis 45 Euro mehr Steuern, ein beispielhaftes Zweifamilienhaus kommt auf 55 Euro, bei einer exemplarischen gewerblich genutzten Immobilie sind es 88 Euro.

Eine Anpassung auf die aktuellen fiktiven Hebesätze ist sinnvoll, da die Höhe der Zuweisungen an die Kommunen und die der Kreisumlage unter anderem abhängig von den Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer ist. Hierbei werden aber nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen berücksichtigt, sondern die nach sogenannten fiktiven Hebesätzen ermittelten. Unterschreitet man diese, werden höhere Steuereinnahmen unterstellt und angerechnet, als tatsächlich vorhanden sind.

Die Gemeinden haben leider nur wenige Stellschrauben, um die notwendigen Ausgaben zu finanzieren. Im Kreis Höxter liegt die Stadt Marienmünster mit ihren Hebesätzen im unteren Bereich; andere Städte im Kreis Höxter haben ihre Hebesätze ebenfalls erhöhen müssen.

Die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie belasten die Kommunen stark. Deshalb müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

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