Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 26.02.2021

Land stellt Masken für Bedürftige zur Verfügung

Diese Maßnahme ist sinnvoll

Durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (z.B. OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) im öffentlichen Personenverkehr oder in Geschäften eingeführt.

Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil sie uns alle schützt und weil wir mit dieser Maßnahme effektiv Infektionen verhindern können. Dabei müssen besonders die finanziell Schwächeren berücksichtigt werden. „Mir geht es darum, dass bedürftige Menschen schnell einen Zugang zu Schutzmasken bekommen“, sagt Arbeits-, Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen deshalb medizinische Masken zur Verfügung gestellt um diese an Hilfebedürftige (SGB II- / SGB XII- und Asylleistungsempfänger) zu verteilen.

Die Stadt Marienmünster wird die Verteilung ab dem 01.03.2021 auf dem Postweg vornehmen. Sofern Sie zu dem o.g. Personenkreis gehören, werden Sie im Laufe der nächsten Woche fünf FFP2-Masken pro bedürftigem Haushaltsmitglied erhalten.

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