Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 10.01.2023

Abschaffung der Brenntage

Nach Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Höxter zum 01.07.2022 ist die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen nicht mehr erlaubt. Pflanzliche Abfälle sind nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwertende Abfälle. Denn für die Beseitigung durch Verbrennen besteht in der Regel keine Notwendigkeit.

Baum- und Strauchschnitt sind zum Verbrennen zu schade. Diese organischen Pflanzenmaterialien führen wertvolle Nährstoffe im Gepäck, deren Wiederverwertung als Komposterde im Garten das Pflanzenwachstum fördern oder als Mulch in Beeten oder auf Wegen nützlich sind. Zum Schutz unserer Umwelt muss der Grundsatz „Verwerten geht vor Beseitigen“ daher beachtet werden.

Nur in begründeten Einzelfällen können die Ordnungsämter eine Ausnahme zulassen.

„Ein Verbrennen kommt grundsätzlich nur auf Grundstücken außerhalb bebauter Ortsteile mit ausreichendem Abstand zur nächsten Bebauung in Betracht“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Katharina Rheker. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Pflicht zur Verwertung pflanzlicher Abfälle u.a. dann gegeben, wenn die Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Ob die Verwertung (z.B. Häckseln und vor Ort belassen, Übergabe an die kommunale Entsorgung, Abfuhr durch Lohnunternehmer) technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, kann letztlich nur vor Ort und nur für den konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Nach den bisherigen Erfahrungen können Ausnahmen beispielsweise bei zu großen Mengen, wie es bei Dornengewächsen der Fall sein kann (viel Volumen/wenig Masse), oder aufgrund der Lage des Grundstückes und eines daraus resultierenden schwierigen Abtransports (Hanglange, es ist mit „Flurschäden“ zu rechnen) vorliegen.

Um eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Stadt Marienmünster, Amt für Ordnung und Soziales, gestellt werden. Einen Antragsvordruck sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Marienmünster.

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