Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 15.12.2022

Grundsteuer B

In seiner Sitzung am 14.12.2022 beschloss der Rat der Stadt Marienmünster eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2022 auf 479 Prozent angehoben. Die Erhöhung wird voraussichtlich zu Mehreinnahmen im Jahr 2023 von rund 20.700 Euro führen. Die Auswirkungen auf den einzelnen Grundstücksbesitzer sind überschaubar. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus sind 2023 8 bis 13 Euro mehr Grundsteuern zu zahlen als bisher, für ein durchschnittliches Zweifamilienhaus ca. 16 Euro und für eine gewerblich genutzte Immobilie ca. 25 Euro.
Eine Anpassung auf die aktuellen fiktiven Hebesätze ist sinnvoll, da die Schlüsselzuweisung als Haupteinnahme und die Kreisumlage als größte Ausgabe sich unter anderem an den Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer bemessen. Hierbei werden aber nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen berücksichtigt, sondern die nach sogenannten fiktiven Hebesätzen. Unterschreitet man diese, werden höhere Steuereinnahmen unterstellt und angerechnet, als tatsächlich vorhanden sind.
Die Gemeinden haben leider nur wenige Stellschrauben, um die notwendigen Ausgaben zu finanzieren. Im Kreis Höxter liegt die Stadt Marienmünster mit ihren Hebesätzen im unteren Bereich, andere Städte im Kreis Höxter haben ihre Hebesätze ebenfalls erhöhen müssen.
Die Corona-Pandemie hat und wird die Kommunen stärker belasten. Es ergeben sich zudem dramatische Belastungen der Kommunen durch steigende Umlagen und Energiekosten. Es müssen trotz der für alle schwierigen Zeiten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

http://www.marienmuenster.de//de/rathaus-service/informatives/mitteilungen-aus-dem-rathaus