Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 07.04.2022

Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern

Am Dienstag, den 03.05.2022, werden auf den Friedhöfen die Grabdenkmäler auf ihre Standfestigkeit überprüft. Diese Überprüfung wird von einem Fachmann mittels eines Prüfgerätes erfolgen.

Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

1. Bredenborn (Kirchweg) - 10:00 Uhr
2. Vörden (Am Friedhof - 11:00 Uhr
3. Vörden Judenfriedhof (Im Hogge) - 12:00 Uhr
4. Eilversen - 12:30 Uhr
5. Bremerberg - 13:00 Uhr
6. Hohehaus - 13:30 Uhr
7. Löwendorf - 14:00 Uhr
8. Löwendorf Judenfriedhof - 14:30 Uhr
9. Kollerbeck (Am Brink) - 15:00 Uhr

Geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten sind möglich.

Die Überprüfung der Grabdenkmäler ist von der Gartenbauberufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben und dient der Minderung der Unfallgefahr durch Umstürzen von nicht standsicheren Denkmälern. Das eingesetzte Prüfgerät zeichnet für jedes auf Standfestigkeit geprüfte Grabmal die ermittelten Werte auf und ist somit nicht beeinflussbar bzw. manipulierbar. Die nutzungsberechtigten Angehörigen sollten unbedingt darauf achten, ob nach Durchführung der Prüfung an dem Grabmal eines Grabes Hinweiszettel angebracht worden sind. Dieses Denkmal muss dann umgehend wieder fachgerecht befestigt werden. Diese Verpflichtung trifft den Nutzungsberechtigten, der für jeden Schaden verantwortlich ist, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen verursacht wird.

Alle Nutzungsberechtigten sollten bis zum 01.06.2021 die gekennzeichneten und nicht standsicheren Grabdenkmäler wieder fachgerecht befestigen. Nach dem v.g. Termin werden alle entsprechend gekennzeichneten und nicht standsicheren Grabdenkmäler abgebaut und auf dem Grab abgelegt, damit eine Unfallgefahr für die Besucher der Friedhöfe nicht mehr gegeben ist.

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Marienmünster

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