Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 21.02.2024

Heimatpreis 2024

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) – führt auch im Jahr 2024 das Förderprogramm Heimat-Preis fort, durch das Preisgelder in einer Gesamthöhe von bis zu 5.000,00 € für Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gefördert werden.

Mit dem Förderprogramm aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative unterstützt die NRW-Landesregierung unter anderem die Auslobung von „Heimat-Preisen“ in Kommunen und Kreisen.

Die Stadt Marienmünster lobt den Heimat-Preis aus für

  • Beiträge zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe,
  • Beiträge zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Marienmünster,
  • Beiträge zur Bewahrung der Natur,
  • Beiträge zur Attraktivitätssteigerung der Ortschaften,

die mit großem ehrenamtlichen Engagement im Gemeindegebiet umgesetzt werden/worden sind.

Eingereicht werden können Projekte, die umsetzungsreif oder gerade in der Umsetzung sind sowie bereits abgeschlossene Projekte, die jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bloße Projektideen und -skizzen sowie Vorschläge, die Einzelveranstaltungen zum Inhalt haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Für den Heimat-Preis bewerben können sich alle natürlichen und juristischen Personen nicht gewerblicher Art. Bewerbungen können schriftlich an den Bürgermeister, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, bis zum 15.08.2024, info(@)marienmuenster.de eingereicht werden.

Für den Heimat-Preis werden Preisgelder bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro vergeben. Der Heimat-Preis kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preisabstufungen verliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Preisgeld besteht nicht. Die Bewerbungen zum Heimat-Preis werden von einer Fachjury ausgewertet. Diese setzt sich zusammen aus fünf vom Rat der Stadt gewählten Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister, seinem allgemeinen Vertreter und dem Stadtheimatpfleger.

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