Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 27.07.2021

Verschmutzte Wege sorgen für Ärger

Beschwerden häufen sich

In der Vergangenheit hat es an dieser Stelle oft die Hundebesitzer getroffen. Nun häufen sich die Beschwerden über Pferdeäpfel auf Straßen und Gehwegen insbesondere in der Ortschaft Vörden.

Wer mit Pferden ausreitet, hinterlässt mitunter sichtbare und auch riechbare Spuren. Muss man die Hinterlassenschaft seiner Vierbeiner von öffentlichen Verkehrsflächen entfernen?

Die Antwort auf diese Frage findet sich bundeseinheitlich in der Straßenverkehrsordnung. Dort ist geregelt, dass Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen vom Verursacher entfernt werden müssen. Darüber hinaus geht auch aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Marienmünster vom 13.12.2007 eine solche Verpflichtung hervor. Die Beseitigung muss nicht sofort, sondern unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern geschehen. Die Reiterin oder der Reiter könne also zu seinem Stall zurückreiten und dann im Anschluss mit geeignetem Material oder Werkzeug den Kot beseitigen.

Die Verschmutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Reiterinnen und Reiter, die der Verpflichtung zur Beseitigung des Kots nicht nachkommen, müssen daher mit einem Bußgeld rechnen. Wir möchten Sie daher bitten, die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Geh- und Radwege, sowie die Straßen sauber gehalten werden.

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