Stadt Marienmünster (Druckversion)
Autor: Sabine Walter
Artikel vom 07.03.2023

Nachgefragt - nachgehakt

Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Zuletzt erreichten die Stadt Marienmünster Beschwerden und Hinweise, dass Einwohner ihre Hunde mit auf den Bredenborner Friedhof nehmen. Einige Hundehalter sammeln die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht auf. Dass dieses ein Ärgernis ist und auf Unverständnis stößt, liegt auf der Hand.

Nach der Friedhofsordnung ist das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof, ausgenommen Blindenhunde, ausdrücklich untersagt.

Der Friedhof als Ort des Trauers, der Ruhe und Besinnung genießt besonderen Schutz. Schon aus Pietäts- und Anstandsgründen sollte es daher selbstverständlich sein, Hunde vor dem Friedhof anzubinden oder gar nicht erst mitzubringen.

Verstöße können und werden nach den Regelungen der Friedhofssatzung mit einem erheblichen Bußgeld geahndet.

Sofern Ihnen derartige Verstöße zukünftig auffallen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Marienmünster, Telefon (05276) 9898-20, Mail: rheker@marienmuenster.de.

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