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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Herrn Suermann
Artikel vom 23.12.2021

Photovoltaikanlagen werden im neuen Baugebiet verpflichtend

In seiner Sitzung am 7.9.2021 beschloss der Rat, das Planungsamt des Kreises Höxter mit der Erstellung eines Entwurfs zur vierten Änderung des Bebauungs-plans Nummer 4 der Ortschaft Vörden zu beauftragen, mit dem Ziel, die städtische Fläche unterhalb bzw. westlich der Sportanlage als allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Der Rat folgte nun in seiner Sitzung am 15.12.2021 der Empfehlung der Verwaltung, einen verpflichtenden Aufbau von Photovoltaikanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Nach Gütersloh und Paderborn folgt die Stadt Marienmünster damit dem von 71 LandrätInnen und BürgermeisterInnen aus OWL unterzeichneten Kommuniqué, den Ausbau erneuerbare Energien gemeinsam voranzutreiben und als Vorbild zu fungieren.

Zum Erreichen der Ziele des auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Pariser Klimaschutz-Abkommens müssen die Treibhausgas-Emissionen bis 2045 um mehr als 90 % sinken. Für den Gebäudesektor bedeutet das eine quasi CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung.

Für langfristig genutzte Investitionsgüter wie Gebäude (Nutzungsdauer 80 Jahre, bis in das Jahr 2100) sollten zukünftige Standards bereits heute Berücksichtigung finden. Ein Nachrüsten wäre mit teils erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. In einem zukunftssicheren Gebäude wird ein möglichst großer Teil des Strombedarfs – in Jahressumme - über eine Stromerzeugung mit Photovoltaik direkt am Gebäude erzeugt. Dabei sind zukünftige zusätzliche Stromverbraucher wie elektrische Wärmepumpen und die Mobilität mit elektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen.

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