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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 05.10.2021

Nachgefragt - nachgehakt

Herbstferien - Schüler brauchen aktuellen Corona-Testnachweis für 3G

Schülerinnen und Schüler gelten nur außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Während der Herbstferien müssen alle Schülerinnen und Schüler bei Anforderung (so z.B. auch beim Besuch des Freizeithallenbades) über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

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