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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 08.03.2021

Präsenzunterricht an Musikschule

Zu beachten sind dabei selbstverständlich

die üblichen Regelungen wie Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Maskenpflicht, Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit. Bitte beachten Sie insbesondere, dass bei Gesang und Blasinstrumentenein Mindestabstand von zwei Meternerforderlich ist (sonst 1,5 Meter) –siehe § 2(4).

Ab Montag, den 8. März, ist an Musikschulen Einzelunterricht in Präsenz für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen sowiePräsenzunterricht in Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern möglich.

Die aktuell veröffentlichte Coronaschutzverordnung,§ 7 „Weitere außerschulische Bildungsangebote“, sieht im Wortlaut vor:„ (1) Sämtliche Bildungs-, Aus-und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote ... und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. ... Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 sind nur 1. Einzelunterricht beziehungsweise andere Einzelbildungsmaßnahmen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten, 5. öffentlich geförderte außerunterrichtliche Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Schulen im Sinne von § 1 Coronabetreuungsverordnung, soweit die Angebote auf der Grundlage der Richtlinien über die Förderung von außerschulischen Bildungs-und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen erfolgen, 7. der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern....Die nach den vorstehenden Regelungen zulässigen Präsenzveranstaltungen sind nur unter strikter Beachtung der Regelungen der §§2 bis 4a durchzuführen. Dabei sind möglichstgroße Räumlichkeiten sowie die Möglichkeit von Hybrid-und Wechselunterricht soweit wie möglich zu nutzen.“

Regelungen gelten zunächst bis zum 28. März 2021.

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