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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 18.07.2018

Der Kreis Höxter fördert den künstlerischen Nachwuchs

Die Vorschläge müssen schriftlich erfolgen und eingehend begründet sein.

Das Bewerbungsformular Kulturpreis können Sie hier herunterladen

Bewerbungen für den Kulturpreis 2018 können bis zum 5. Oktober 2018 an folgende Adresse eingereicht werden:

Kreis Höxter
- Der Landrat -
Kulturpreis
Moltkestraße 12
37671 Höxter

Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg!

R I C H T L I N I E N

über die Vergabe des Kulturpreises des Kreises Höxter

zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses

1. Der Kreis Höxter vergibt ab 1991 zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses einen K u l t u r p r e i s für herausragende Leistungen auf kulturellem Gebiet (bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik).

2. Der Kulturpreis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von 2.000,00 EUR. Der Preis kann geteilt werden.

3. Eine Rechtspflicht zur jährlichen Preisverleihung besteht nicht.

4. Die Preisträger/innen sollen dem Kreis Höxter durch Geburt, Wohnsitz oder Inhalt ihres künstlerischen Schaffens verbunden sein.

5. Preisträger/innen sollen das 27. Lebensjahr nicht überschritten haben.

6. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung des Kulturpreises im Zeitraum Mitte August bis Mitte Oktober. Kandidat/en/innen können sich um diesen Preis bewerben.

Vorschläge können von allen Kunstsachverständigen, sachkundigen Institutionen oder Einzelpersonen schriftlich unterbreitet werden. Die Vorschläge müssen schriftlich erfolgen und eingehend begründet sein.

7. Die Auswertung der Vorschläge erfolgt durch eine Jury, die aus 7 Mitgliedern besteht.

Der Jury gehören an:

a) Der Landrat als Vorsitzender,

b) der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Sport, Kultur- und Kreisentwicklung

c) zwei Kulturfachfrauen/ -männer die vom Ausschusses für Bildung, Sport, Kultur-

und Kreisentwicklung berufen werden,

d) 3 ordentliche Mitglieder, die dem Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur- und Kreisentwicklung angehören.

2/2 Für das jeweilige Sachgebiet können bis zu 3 Sachverständige (Fachjuroren) aus dem Kreis Höxter als nichtstimmberechtigter Beirat hinzugezogen werden. Die erfolgt wenn Meldungen aus dem Sachgebiet vorliegen.

Die Jury-Mitglieder unter 7 d) wählt der Kreistag für die Dauer der Legislaturperiode.

8. Die Tätigkeit der Mitglieder der Jury ist ehrenamtlich.

9. Die Jury ist in ihren Entscheidungen unabhängig. Sie tagt in nichtöffentlicher Sitzung und entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.

Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

Die Bekanntgabe und die Preisverleihung erfolgt durch den Landrat als dem Vorsitzenden der Jury.

Der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury und die Vergabe des Kulturpreises ist ausgeschlossen.

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