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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 07.02.2018

Schöffenwahl 2018

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) an den Schöffengerichten und Strafkammern, bzw. Jugendschöffengerichten und Jugendkammern für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.

Gewählt werden Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht in Höxter sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und das Jugendschöffengericht Höxter.

Wer an einem Schöffenamt interessiert ist, kann sich ab sofort auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen oder der Jugendschöffen setzen lassen.

Schöffen wirken an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden.

Schöffin bzw. Schöffe kann werden, wer:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Sprache beherrscht,
  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist (Stichtag: 01.01.2019)
  • im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stadt, bzw. Gemeinde wohnt.

Schöffin bzw. Schöffe kann nicht werden, wer:

  • in einem justiznahen Beruf arbeitet,
  • für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig war,
  • von einer Insolvenz bedroht, oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet,
  • in den letzten zehn Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
  • darüber hinaus ist eine Wahl unmöglich, wenn gegen die Schöffenkandidatin oder den Schöffenkandidaten ein Ermittlungsverfahren läuft, das zum Verlust der Ehrenämter führen würde.

Schöffinnen bzw. Schöffen sollten folgende Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen:

  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen,
  • logisches Denkvermögen
  • soziale Kompetenz,
  • Gerechtigkeitssinn,
  • Lebenserfahrung aus dem Beruf und/oder sozialem, bzw. gesellschaftlichem Engagement,
  • Mut zum Richten über Menschen;
  • zu dem verlangt das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Es gibt keine Nachwahl, wenn eine Schöffin oder ein Schöffe, bzw. eine Jugendschöffin oder ein Jugendschöffe aus ihrem, bzw. seinem Ehrenamt vorzeitig ausscheidet. Dessen Aufgabe wird dann von den Hilfsschöffeninnen, bzw. Hilfsschöffen übernommen.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Erwachsenenrechts der Rat der Stadt Marienmünster, bei den Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter. Nach öffentlicher Auslegung der aufgestellten Liste wählt ein Wahlausschuss des Amtsgerichts die Schöffen und Jugendschöffen.

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 können sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marienmünster für das Ehrenamt Schöffin bzw. Schöffe bis zum 31.03.2018 bei der Stadt Marienmünster bewerben.

Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen müssen hier bereits bis zum 20. Februar 2018 eingereicht werden. Ansonsten können sich Interessierte auch direkt an das Jugendamt des Kreises Höxter wenden. Bewerbungen sind dort bis zum 23.02.2018 einzureichen.

Ausführliche Informationen und Bewerbungsformulare werden auf den Seiten www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-nrw.de angeboten.

Kontaktdaten der Stadt Marienmünster für die Bewerbung zur Schöffin bzw. zum Schöffen:

Elmar Meyer
Amt für Ordnung und Soziales
Schulstr. 1
37696 Marienmünster
Tel. 05276/9898-20
meyer@marienmuenster.de

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