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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 12.01.2022

Schnee- und Eisglätte kann zum Verhängnis werden

Schnee und Eis sind nicht nur für Autofahrer eine Gefahr, auch Fußgänger sind stark gefährdet, wenn nicht die Bürger dafür sorgen, dass die Gehwege frei von Eis und Schnee sind.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Marienmünster sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee frei zu halten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen. Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass als Gehwege auch Gehbahnen in 1,00 m Breite ab begehbarem Straßenrand gelten, wenn kein selbständiger Gehweg vorhanden ist, z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen.

In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Eisglätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf nicht auf ihnen gelagert werden. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Einläufe in Straßenentwässerungsanlagen und die Hydranten von Schnee und Eis frei gehalten werden. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

Unfälle mit schweren körperlichen Schäden sind bei Schnee- und Eisglätte nicht selten. Sind solche Unfälle auf eine Missachtung der Räum- und Streupflicht zurückzuführen, haben die dafür Verantwortlichen die Folgen zu tragen. Die Bürger sollten daher im persönlichen Interesse ihrer Schneeräum- und Streupflicht nachkommen.

An die Fahrzeughalter ergeht die Bitte, insbesondere auf engen Siedlungsstraßen bei hoher Schneelage möglichst nicht zu parken, damit eine ungehinderte Durchfahrt für Räumfahrzeuge, Müllfahrzeuge, Feuerwehr usw. sichergestellt ist.

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