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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 23.01.2023

Schöffen werden neu gewählt

Bewerbungen bis Ende März möglich

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöffen entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld und über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.

Schöffinnen und Schöffen sollen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden aufgrund einer von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 für fünf Jahre gewählt.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

In der Stadt Marienmünster wird eine Schöffin/ ein Schöffe für die Strafkammer und eine Jugendschöffin für die Jugendkammer des Landgerichts Paderborn gesucht. Darüber hinaus werden sechs Jugendschöffinnen und sechs Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Höxter und eine Jugendschöffin für die Jugendkammer des Landgerichts Paderborn für den gesamten Amtsgerichtsbezirk Höxter gesucht.

Voraussetzungen für das Schöffenamt
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Marienmünster wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin/ ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/ oder sozialem bzw. gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.lg-paderborn.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Schoeffen oder www.schoeffenwahl.de.

Bewerbungen sind noch möglich

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Marienmünster für das Schöffenamt bewerben. Ein Bewerbungsformular (PDF-Datei) kann von der Internetseite der Stadt Marienmünster (www.marienmuenster.de) heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt der Jugendschöffen können sich bis zum 17. März 2023 bei der Stadt Marienmünster bewerben. Auch hierfür steht ein Bewerbungsformular (PDF-Datei) auf der Internetseite der Stadt Marienmünster (www.marienmuenster.de) bereit.

Kontaktdaten der Stadt Marienmünster für die Bewerbung zur Schöffin bzw. zum Schöffen bzw. für das Jugendschöffenamt:

Stadt Marienmünster
Amt für Ordnung und Soziales

Katharina Rheker

Schulstraße 1, 37696 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-20 | Mail: rheker(@)marienmuenster.de

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