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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 24.11.2021

Freizeithallenbad Marienmünster

Ab dem 24. November 2021 ist der Eintritt in das Freizeithallenbad Marienmünster gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW nur noch für immunisierte Personen (Geimpfte und Genesene) möglich.

Ausnahmen:

  • Die 2G-Regel gilt nicht für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können (oder in den letzten sechs Wochen geimpft werden konnten); sie müssen jedoch einen Negativtestnachweis vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regel befreit. Sie gelten außerhalb der Schulferien als getestet. Das Alter muss im Zweifelsfall mit einem geeigneten Nachweis belegt werden.

Um lange Wartezeiten zu verhindern, halten Sie bitte am Eingang die entsprechenden Nachweise sowie ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bereit.

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