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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 26.08.2021

Nachgefragt - nachgehakt

Seit einigen Tagen gibt es eine neue Coronaschutzverordnung mit wieder einmal neuen Regelungen und Maßnahmen. Beim Ordnungsamt, der Schule und wahrscheinlich auch einigen Vereinen häufen sich die Anfragen, was hinsichtlich Kindern und der sogenannten 3G-Regel gilt. Viele verschiedene Aussagen schwirren in den Medien herum.

Richtig ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler gelten und weder einen Immunisierungs-/ Testnachweis, eine Schulbescheinigung noch einen Schülerausweis benötigen, da sie an den verpflichtenden Schultestungen teilnehmen. Nur bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

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