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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 23.05.2021

Lockerungen auf der Minigolfanlage

Auch die Außengastronomie des Golfstübchens darf ohne Test besucht werden

Laut aktueller Coronaschutzverordnung ist der Betrieb von Minigolfanlagen und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel sowie die Aussengastronomie für Besucherinnen und Besucher ohne Testvorgabe zulässig.

Zum Besuch der Innengastronomie ist weiterhin eine Testpflicht vorgeschrieben.

Die Minigolfanlage hat

samstags von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
sonntags und feiertags von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. 

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