Mitteilungen aus dem Rathaus
Artikel vom 23.05.2021
Lockerungen auf der Minigolfanlage
Auch die Außengastronomie des Golfstübchens darf ohne Test besucht werden
Laut aktueller Coronaschutzverordnung ist der Betrieb von Minigolfanlagen und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel sowie die Aussengastronomie für Besucherinnen und Besucher ohne Testvorgabe zulässig.
Zum Besuch der Innengastronomie ist weiterhin eine Testpflicht vorgeschrieben.
Die Minigolfanlage hat
samstags von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
sonntags und feiertags von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.