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Mitteilungen aus dem Rathaus

Autor: Sabine Walter
Artikel vom 24.01.2023

Standfestigkeit von Grabdenkmälern

Am Dienstag, den 21.03.2023, werden auf den Friedhöfen die Grabdenkmäler auf ihre Standfestigkeit überprüft.

Diese Überprüfung wird von einem Fachmann mittels eines Prüfgerätes erfolgen. Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

8:00 Uhr - Bredenborn (Kirchweg)  
8:15 Uhr - Vörden (Am Friedhof)                  
8:45 Uhr - Vörden Judenfriedhof (Im Hogge)   
8:55 Uhr - Eilversen
9:05 Uhr - Bremerberg                                              
9:15 Uhr - Hohehaus         
9:25 Uhr - Löwendorf  
9:30 uhr - Löwendorf Judenfriedhof                               
9:45 Uhr - Kollerbeck (Am Brink)               

Geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten sind möglich.

Die Überprüfung der Grabdenkmäler ist von der Gartenbauberufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben und dient der Minderung der Unfallgefahr durch Umstürzen von nicht standsicheren Denkmälern. Das eingesetzte Prüfgerät zeichnet für jedes auf Standfestigkeit geprüfte Grabmal die ermittelten Werte auf und ist somit nicht beeinflussbar bzw. manipulierbar. Die nutzungsberechtigten Angehörigen sollten unbedingt darauf achten, ob nach Durchführung der Prüfung an dem Grabmal eines Grabes Hinweiszettel angebracht worden sind. Dieses Denkmal muss dann umgehend wieder fachgerecht befestigt werden. Diese Verpflichtung trifft den Nutzungsberechtigten, der für jeden Schaden verantwortlich ist, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen verursacht wird.

Alle Nutzungsberechtigten sollten bis zum 21.04.2023 die gekennzeichneten und nicht standsicheren Grabdenkmäler wieder fachgerecht befestigen.

Nach dem v.g. Termin werden alle entsprechend gekennzeichneten und nicht standsicheren Grabdenkmäler abgebaut und auf dem Grab abgelegt, damit eine Unfallgefahr für die Besucher der Friedhöfe nicht mehr gegeben ist.

Die Friedhofsverwaltung; Stadt Marienmünster

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