Mitteilungen aus dem Rathaus
Das Ordnungsamt informiert zum Katzenschutz
Die Tage werden länger und die Temperaturen steigen, die Frühlingsgefühle erwachen auch in der Tierwelt.
Die Stadt Marienmünster möchte alle Katzenhalter*innen erinnern, dass im Stadtgebiet für alle Katzen, die Zugang zum Freien haben, eine Kastrationspflicht besteht. Neben der Kastration müssen die Tiere auch von einem Tierarzt mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Freilaufende Katzen, die mindestens fünf Monate alt sind, sind von dieser Regelung betroffen.
Als Katzenhalter*in im vorstehenden Sinn gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Katzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Warum die Kastration so wichtig ist:
Jede vermehrungsfähige Katze, die sich draußen frei bewegen darf, wird sich irgendwann fortpflanzen und kann zweimal jährlich vier bis sechs Nachkommen zur Welt bringen. Rein rechnerisch können in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen gezeugt werden. Um eine unkontrollierte Fortpflanzung und das Leid zu verhindern, ist es notwendig, dass sowohl männliche als auch weibliche Freigängerkatzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden. Eine Reduzierung der Straßenkatzenpopulation entlastet Tierschutzorganisationen und überfüllte Tierheime, die seit Jahren gegen die Flut von herrenlosen Katzen ankämpfen.
Jeder Tierarzt, der eine Kleintierpraxis betreibt, kastriert Katzen. Zudem bieten Tierärzte Beratung zu den Auswirkungen der Kastration, den möglichen Folgen und den damit verbundenen Kosten.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Annika Brandt unter 05276-9898-20 (brandt@marienmuenster.de) gerne zur Verfügung.
