Mitteilungen aus dem Rathaus
2.000 Euro für Kleinstprojekte
Täglich setzen sich zahlreiche Freiwillige in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für Naturschutz ein.
Dieses bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional engagieren, leistet durch praktische Naturschutzarbeit einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung unseres Naturerbes und zur Stärkung des Bewusstseins für Naturschutzbelange und Auswirkungen des Klimawandels in unserer Gesellschaft.
Mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nun zum zweiten Mal eine unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz.
Das Land Nordrhein-Westfalenfördert Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen fürlokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern.
Nach erstmaliger Einführung der Umweltchecks Mitte November 2024 konnte das Ministerium bis zum 31. Dezember 2024 bereits circa 140 Anträge bewilligen.
Unter die geförderten Maßnahmen dieser ersten Runde fallen Aktionen wie Pflege und Anlage von Streuobstwiesen, Maßnahmen zu Biotopverbesserung, Anschaffung von Nisthilfen und Amphibienzäunen, Fledermausschutz, die Entschlammung von Gewässern und auch die Anschaffung von digitalem technischen Zubehör für die Überwachung einzelner Arten.
Auch die Aufstellung von Infotafeln, nachbarschaftliche Aktionstage, Anlage von sogenannten Benjeshecken, von Natur- und Erlebnisfaden, die Bepflanzung von öffentlichen Flächen und Anlage von naturnahen Schul- und Kitagärten, Hochbeeten sowie die Entsiegelung von Flächen waren in der ersten Antragsrunde unter den geförderten Projekten zu finden.
Es sind auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig, wie die Durchführung von Informationsveranstaltungen oder Workshops.
Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts. Anträge können also sowohl von Privatpersonen als auch von zum Beispiel Vereinen und Stiftungen eingereicht werden.
Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Die Förderung für bis zu 1.000 weitere Umweltschecks startet am 3. Februar 2025. Anträge können über das Online-Portal https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login gestellt werden. Vollständige Anträge werden durch das Ministerium in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Antragsfrist für dieses Jahr ist der 30. Oktober 2025 – falls die Mittel bis dahin nicht vergeben sind.
Bei Fragen zum Thema Umweltschecks wenden Sie sich bitte an: umweltschecks(@)munv.nrw.de
Weitere Informationen unter: www.umwelt.nrw.de/themen/naturschutz/natur/foerderprogramme/umweltschecks