![]() ![]() AusschüsseWahlausschussAuszug aus dem Kommunalwahlgesetz: Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebiets wählt. Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet, dass er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag gibt und dass § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10 und Abs. 3 Satz 4 und 5 der Gemeindeordnung sowie § 41 Abs. 2 , Abs. 3 Satz 7 bis 10 und Abs. 5 Satz 5 der Kreisordnung außer Betracht bleiben. Wahlleiter ist der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebiets, stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hauptverwaltungsbeamte und ihre Vertreter können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter sein; an ihre Stelle treten die jeweiligen Vertreter im Amt. WahlergebnisseDie Wahlergebnisse von Bundestags- und Kommunalwahlen auf einen Blick. KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 StädtetagDer Deutsche Städtetag ist der größte kommunale Spitzenverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen aller kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte. Politik im Web
Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de
|