![]() ![]() KorruptionsbekämpfungInformation zur KorruptionsbekämpfungVeröffentlichung nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz Entsprechend dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes NRW müssen Bürgermeister und Mitglieder kommunaler Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder) schriftlich Auskunft über
geben. Die Liste mit den Auskünften über die Mitgliedschaften und Funktionen der Mandatsträger können nach der vom Rat beschlossenen Regelung im Hauptamt der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 15, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
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