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Korruptionsbekämpfung

Information zur Korruptionsbekämpfung

Veröffentlichung nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Entsprechend dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes NRW müssen Bürgermeister und Mitglieder kommunaler Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder) schriftlich Auskunft über

  • den ausgeübten Beruf
  • die Mitglieschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
  • die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

geben.

Die Liste mit den Auskünften über die Mitgliedschaften und Funktionen der Mandatsträger können nach der vom Rat beschlossenen Regelung im Hauptamt der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 15, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

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Weitere Informationen

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

Organigramm

Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

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Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de

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