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Steuern & Gebühren

Steuer- und Abgabesätze

Der Begriff der städtischen Abgaben umfasst im Wesentlichen Steuern, Gebühren und Beiträge. Auch die Stadt Marienmünster kommt leider nicht umhin, von Ihren Bürgern Abgaben zu erheben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Die Erhebung kommunaler Steuern ist nicht mit einer konkreten Gegenleistung der Stadt verbunden. Die Steuern dienen vielmehr zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Städte. Zu den klassischen kommunalen Steuern zählen insbesondere die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer. Insgesamt sind ca. 10 % - 15 % der laufenden Einnahmen eigene Steuereinnahmen der Stadt Marienmünster.

Daneben werden auch Gebühren erhoben. Im Gegensatz zu den Steuern stehen den Gebühren aber konkrete Gegenleistungen gegenüber. Die Gebühr ist eine Gegenleistung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen (z.B. Abwasserbeseitigungsanlagen). Die Gebühreneinnahmen sollen den Kosten der öffentlichen Einrichtung entsprechen, dürfen diese aber nicht übersteigen. Zu den Gebühren zählen z.B. die Abwasserbeseitigungsgebühr und die Abfallentsorgungsgebühr. Insgesamt werden ca. 15 % der laufenden Kosten der Stadt Marienmünster über Gebühren gedeckt.

Als weitere Abgabenart sind die Beiträge zu nennen. Beiträge sind Geldleistungen, die insbesondere dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen. Beiträge dienen grundsätzlich dazu, eine Kostenbeteiligung an öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen durch diejenigen zu schaffen, denen besondere Vorteile durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme geboten wird. Zu den Beiträgen gehören z.B. die Kanalanschlussbeiträge oder die Erschließungsbeiträge.

Steuern, Gebühren- und Beitragssätze

Eine Übersicht der aktuellen Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze können Sie sich als PDF-Datei herunterladen:

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