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Musikschule

Musikschule Marienmünster

Vörden
Schulstraße 1
37696 Marienmünster
Tel.: 05276/9898-24

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Informationen zur Musikschule

Seit 1977 gibt es die Musikschule Marienmünster. Sie hat in den letzten Jahren einen ernormen Zulauf erfahren. Dies ist nicht zuletzt Verdienst der engagierten Pädagogen und liegt sicher auch an den konkurrenzlos günstigen Gebühren. Auch ist im Gegensatz zu vielen anderen Einrichtungen eine Kündigung im Laufe des Jahres möglich, wenn das Instrument dem Kind nun einmal nicht liegt, und Schnupperstunden sind selbstverständlich!

Die Musikschule der Stadt Marienmünster bietet Unterricht in der Musikalischen Früherziehung und auf zahlreichen Instrumenten an. Es werden Einzel- und Gruppenunterrichte gehalten. Die Unterrichte werden einmal wöchentlich mit Ausnahme in den Schulferien und an Feiertagen mit einer Dauer von 45 Minuten erteilt. Soweit fachlich und pädagogisch vertretbar, ist auch eine Unterrichtseinheit von 30 Minuten belegbar. Das Musikschuljahr ist mit dem Schuljahr identisch. Die Teilnahme am Unterricht ist ab dem 4. Lebensjahr möglich.

An Instrumentalunterrichten sind derzeit eingerichtet: Blockflöte, Querflöte, Gitarre, Akkordeon, Klavier, Keyboard, Geige, Gesang und Schlagzeug für Anfänger und Fortgeschrittene. Weiterer Fachunterricht ist möglich. Gruppenunterrichte können nur gehalten werden, wenn sich genügend Teilnehmer anmelden. Die Unterrichte werden allgemein in der Hauptschule Marienmünster durchgeführt. Die Musikalische Früherziehung findet in Vörden, Bredenborn und Kollerbeck in den Kindergärten statt.

Anmeldung

Anmeldungen zur Musikschule werden schriftlich an die Stadt Marienmünster erbeten. Bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Mit der Anmeldung ist die Anerkennung der Schulordnung zu bestätigen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Zur Zahlung der monatlichen Entgelte wird empfohlen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular als PDF-Dokument.

Abmeldungen

Abmeldungen sind allgemein zum Ende des Schuljahres, jedoch auch zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sie sollen der Musikschule spätestens 6 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein.

Unsere Gebührensätze

Die Gebühren werden in der Gebührenordnung der Musikschule festgelegt.

Hier finden Sie die Gebührenordnung als PDF-Datei.

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Weitere Informationen

Bei Fragen zur Musikschule

Für Fragen rund um die Musikschule sind in der Verwaltung Josef Suermann und Gerlinde Offergeld zuständig.

Musikschulen

Wo finde ich die passende Musikschule? Antworten finden Sie auf der Homepage.

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Musik und Menschen mit Behinderung an Musikschulen

Informationen hierzu finden Sie unter der Homepage.

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Kontaktdaten

Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de

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