![]() ![]() Dienstleistungen A-ZUmzug - HinweisFür den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Marienmünster ziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind die Stadt Marienmünster, nachdem Sie sich dort angemeldet haben. Umschreibung des Kraftfahrzeugs Strom-, Gas- und Wasserbezug Telefonanschluss Rundfunk- und Fernsehgebühren Post Kindergarten und Schule Weitere Mitteilungen Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage, Amtsblatt. KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de
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