Logo und Schriftzug Stadt Marienmünster
Hallenbad Marienmünster in Vörden
Hungerbergkapelle im Winter (Josef Föckel)
Bild aus der Produktionshalle Hecker

Volltextsuche

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:
3 Startseite » Bürger » Rathaus » Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

Umzug - Hinweis

Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten

An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb der Stadt Marienmünster umziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung ummelden.

Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Marienmünster ziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind die Stadt Marienmünster, nachdem Sie sich dort angemeldet haben.

Umschreibung des Kraftfahrzeugs
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die Umschreibung, Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Höxter, KfZ-Zulassungsstelle, zuständig.

Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.

Telefonanschluss
Können Sie telefonisch unter 0800/3301000 beantragen. Abmelden schriftlich bei der Telekom Detmold.

Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auch die notwendigen Meldungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ können Sie online erledigen oder erhalten Sie bei Banken und Sparkassen.

Post
Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten zu beschriften.

Kindergarten und Schule
Sofern Ihre Kinder einen Kindergarten besuchen, erfolgen An- und Abmeldungen direkt im Kindergarten.
Auch die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt direkt im Sekretariat der jeweiligen Schulen.

Weitere Mitteilungen
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig.

Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage, Amtsblatt.

Dutch version  english version

Darstellung

9 Hilfe
Darstellung verkleinern   Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen   Darstellung vergrößern

Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Marienmünster

Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

Postanschrift:
Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
info@marienmuenster.de

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

Organigramm

Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

Kontaktdaten

Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de

Urheberrecht

© 2012 Stadt Marienmünster - 3 Startseite | 6 Inhalt | 7 Impressum | 8 Kontakt - komm.on.line GmbH