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Hallenbad Marienmünster in Vörden
Hungerbergkapelle im Winter (Josef Föckel)
Bild aus der Produktionshalle Hecker

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Dienstleistungen A-Z

Sterbefall & Bestattung

Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Sie erhalten bei uns Auskünfte und Beratung zu Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, Einräumung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Festlegung von Bestattungsterminen, Entgegennahme von Bestattungsanmeldungen der Bestattungsunternehmen, Termine für Trauerfeiern, Erd- und Feuerbestattungen, Grabmalgenehmigungen.

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.

Gebühren:
Gemäß aktueller Friedhofsgebührensatzung
10,00 EUR Sterbeurkunde

Antragstellung:
Persönlich, telefonisch oder schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Marienmünster

Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

Postanschrift:
Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
info@marienmuenster.de

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

Organigramm

Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

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