![]() ![]() Dienstleistungen A-ZSterbefall & BestattungDer Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Sie erhalten bei uns Auskünfte und Beratung zu Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, Einräumung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Festlegung von Bestattungsterminen, Entgegennahme von Bestattungsanmeldungen der Bestattungsunternehmen, Termine für Trauerfeiern, Erd- und Feuerbestattungen, Grabmalgenehmigungen. Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes. Gebühren: Antragstellung: Ansprechpartner / Amt: KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
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