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Hallenbad Marienmünster in Vörden
Hungerbergkapelle im Winter (Josef Föckel)
Bild aus der Produktionshalle Hecker

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Dienstleistungen A-Z

Lebensbescheinigungen

Um für ein leibliches Kind, das nicht in der Stadt Marienmünster wohnhaft ist, die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten, fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.

Gebühren:
gebührenfrei

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

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Darstellung

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Marienmünster

Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

Postanschrift:
Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
info@marienmuenster.de

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

Organigramm

Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

Kontaktdaten

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