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Hallenbad Marienmünster in Vörden
Hungerbergkapelle im Winter (Josef Föckel)
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Dienstleistungen A-Z

Gaststättenerlaubnis

Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften.

Gebühren:
Die Höhe der Gebühren richtet sich u. a. nach der Größe des Gaststättenbetriebes.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Weitere benötigte Unterlagen sollten beim Ansprechpartner abgefragt werden.

Ansprechpartner / Amt:

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Kontakt

Stadtverwaltung Marienmünster

Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

Postanschrift:
Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
info@marienmuenster.de

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

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Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

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