Logo und Schriftzug Stadt Marienmünster
Volkstanzgruppe des Heimat- und Kulturvereins
Ferienhaus
Bild aus der Produktionshalle Hecker

Volltextsuche

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:
3 Startseite » Bürger » Rathaus » Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

Führerscheinumtausch

Grundsätzlich besteht keine Umtauschpflicht.

Dennoch: Im Ausland bietet der Kartenführerschein viele Vorteile. So wird er in Europa problemlos anerkannt, wobei sich mit den alten „Lappen“, besonders dem grauen oder dem alten DDR-Führerschein, häufig Probleme ergeben. Auch Autovermietungen sehen die neue Karte gern. Deshalb wird dringend empfohlen vor Auslandsreisen den Umtausch zu beantragen.

Zusätzlicher Bonus: Mit dem Neuen können Sie künftig mit zweiachsige Anhänger fahren. Landwirte dürfen außerdem Zugmaschinen bis 60 km/h führen.
Besonders wichtig für LKW-Fahrer: Inhaber der alten Fahrerlaubnis Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ohne Umtausch nach dem 50.Geburtstag keinen Lkw mehr fahren. Wer länger als 2 Jahre keinen Lkw fahren durfte, muss eine neue Prüfung machen.
 
Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Personalausweis,
  • aktuelles Passfoto (Maße 45 x 35 mm),
  • bisheriger Führerschein

Zusätzliche notwendige Unterlagen:

  • Bei Ersterteilung der Klassen A1, A, B, BE, M, L, T:
    Sehtestbescheinigung u. Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Bei Erweiterungen auf die Klassen C1, C1E, C, CE:
    Augenärztliches Gutachten, Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und Nachweis über die Teilnahme an einem "Erste Hilfe-Kurs"
  • Bei Erteilung der Klassen D1, D1E, D, DE:
    zusätzlich ein Kraftfahreignungsgutachten

Formulare:
Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung eines Führerscheins im Scheckkartenformat

Gebühren:
24,00 EUR

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:

  • Lichtbild (evtl. 2 Lichtbilder bei Antrag auf 2 Klassen, z.B. A + B, früher: 1 + 3)
  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort ("Erste-Hilfe-Nachweis")
  • Bei Umtausch in einen Kartenführerschein: 1 Lichtbild, PA/RP; alter Führerschein

Ansprechpartner / Amt:

Dutch version  english version

Darstellung

9 Hilfe
Darstellung verkleinern   Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen   Darstellung vergrößern

Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Marienmünster

Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

Postanschrift:
Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
info@marienmuenster.de

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

Organigramm

Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

Kontaktdaten

Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de

Urheberrecht

© 2010 Stadt Marienmünster - 3 Startseite | 6 Inhalt | 7 Impressum | 8 Kontakt - komm.on.line GmbH