![]() ![]() Dienstleistungen A-ZFischereischeineRechtsgrundlagen Das Fischereirecht ist landesrechtlich durch das Landesfischereigesetz (LFischG) geregelt. Es gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische zu fangen und sie sich anzueignen . Für die Ausübung der Fischerei ist gemäß § 31 LFischG NRW ein behördlicher Fischereischein erforderlich. Ausgenommen hiervon sind Eigentümer von Privatgewässern sowie Personen, die Fischereiberechtigte beim Fischfang lediglich unterstützen. Zuständig für die Erteilung von Fischereischeinen sind die Gemeinden . Des Weiteren ist gemäß § 37 LFischG NRW ein Fischereierlaubnisschein erforderlich, wenn der Fischfang in einem Gewässer ausgeübt wird, in dem der Erwerbs- oder Sportfischer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist. Fischerprüfung Der Fischereischein wird nur solchen Personen erteilt, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen. Ausländische Fischereiprüfungen (u. a. von Spätaussiedlern und Russlanddeutschen) können in der Regel anerkannt werden, wenn der Prüfungsnachweis dem Wortlaut des deutschen entspricht, d.h. wenn daraus hervorgeht, dass eine Prüfung abgelegt wurde. In Zweifelsfällen kann die Ausfertigung einer Übersetzung eines amtlich anerkannten Dolmetschers verlangt werden. Ausfertigung des Fischereischeins Der Fischereischein kann gemäß § 34 LFischG NRW als Jahresfischereischein oder Fünfjahresfischereischein ausgefertigt und nach Ablauf der Gültigkeit jeweils erneuert werden. Gebühren:
Antragstellung: Unterlagen:
Für die Verlängerung ist die Vorlage des letzten Fischerei- oder Jugendfischereischeines sowie ein Lichtbild notwendig, ggf. genügt auch die Bescheinigung einer Gemeinde, dass bereits zuvor von dieser ein Fischereischein ausgestellt wurde. Ansprechpartner / Amt: KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de
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