![]() ![]() Dienstleistungen A-ZFamilienbuchauszugSeit 1.1.1958 bis zum 31.12.2008 wurde bei jeder Eheschließung ein Familienbuch angelegt, das neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihren Ehenamen und die Namen der Eltern enthält. In dieses Familienbuch werden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung vermerkt. Das Familienbuch wird seit dem 24.02.2007 immer am Ort der Eheschließung geführt. Am 1. Januar 2009 ist das Personenstandsreformgesetz (PStRG) in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen gibt es Eheregister. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt. Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift beträgt 10,00 EUR. Antragstellung:Persönlich, telefonisch oder schriftlich Ansprechpartner / Amt: KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
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