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Dienstleistungen A-Z

Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Das für Geburten ab dem 01.01.2007 neu eingeführte Elterngeld ersetzt das vor der Geburt des Kindes erzielte durchschnittliche Erwerbseinkommen in Höhe von 67 Prozent.

Aber auch vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätige Eltern erhalten zumindest den Elterngeld-Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR.

Ab dem 01.01.2008 ist der Kreis Höxter für die Gewährung des Elterngeldes zuständig. Anspruchsberechtigte Väter und Mütter können Ihre Anträge direkt an den Kreis Höxter, Abteilung Beratung Familien, Jugendliche und Senioren, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, Tel. 05271/965-0, richten.

Der Kreis Höxter zahlt das Elterngeld und berät bei Fragen zur Elternzeit.

Wenn Sie Elterngeld beantragen wollen, müssen Sie dazu ein Formular verwenden. Das  Formular erhalten Sie beim Kreis Höxter und kann auch im Internet heruntergeladen werden. Zudem können Sie es auch hier erhalten.

Antragstellung:
Mündlich, persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

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Darstellung

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Weitere Informationen

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Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

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Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
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Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

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