![]() ![]() Dienstleistungen A-ZBauantragWenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Landesbauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Verwaltung oder die für die Erteilung von Baugenehmigungen in Höxter zuständige Bauordnungsbehörde, das Kreisbauamt, zur Verfügung. Darüber hinaus steht Ihnen für Auskünfte auch der Baubereich der Stadt Marienmünser zur Verfügung. Gebühren: Antragstellung: Unterlagen:
Ansprechpartner / Amt: Kreis Höxter - Bauamt KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
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