![]() ![]() Dienstleistungen A-ZAnmeldung (Wohnsitz)Wenn Sie neu nach Marienmünster gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt Marienmünster anzumelden! Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz. Die Anmeldung ist mit allen unten genannten Unterlagen bei uns persönlich abzugeben. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht Antragstellung: Unterlagen: Ansprechpartner / Amt: KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de
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