![]() ![]() Dienstleistungen A-ZAngrenzer (bei Bauvorhaben)Wenn auf einem Grundstück, das unmittelbar an ein in Ihrem Eigentum stehendes Grundstück angrenzt, ein Bauvorhaben durchgeführt werden soll, das nicht verfahrensfrei ist, werden Sie vom der Verwaltung hierüber benachrichtigt. Sollten Sie jedoch Einwendungen gegen ein Bauvorhaben geltend machen wollen, können Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung beim der Verwaltung erledigen. Die Einwendungen werden dann an die zuständige Baurechtsbehörde, dem Kreis Höxter weitergeleitet. Antragstellung: Unterlagen: Ansprechpartner / Amt: Kreis Höxter - Bauamt - KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
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