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Hungerbergkapelle im Winter (Josef Föckel)
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Dienstleistungen A-Z

Altersjubilare

Diie Meldebehörde darf Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertreterkörperschaften sowie an Presse und Rundfunk nur noch dann erteilen, wenn der Betroffene schon vorher schriftlich sein Einverständnis gegeben hat.

Die Auskünfte dürfen sich nur beziehen auf:

1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad,
3. Anschrift und
4. Tag und Art des Jubiläums.

Dieses gilt ab der Vollendung des 70. Lebensjahres sowie für folgende Ehejubiläen:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Steinerne Hochzeit (75 Jahre)

Wenn Sie also damit einverstanden sind, dass Ihre Daten weitergegeben werden und möchten, dass Ihr Geburtstag oder Ehejubiläum veröffentlicht wird, erteilen Sie uns bitte schriftlich Ihr Einverständnis.

 

Zu folgenden Alters- und Ehejubiläen

  • 80., 85., 90., 95 Geburtstag - ab 100. Geburtstag jährlich,
  • Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit.

werden die Jubilare der Stadt Marienmünster mit einem Präsent bzw. einem Glückwunsch besonders bedacht. Generell wird das Präsent von einem Vertreter der Stadt Marienmünster persönlich überbracht. Ein Besuch erfolgt immer in Absprache mit den Jubilaren bzw. den Angehörigen der Jubilare.

 

Ansprechpartner / Amt:

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Marienmünster

Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

Postanschrift:
Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
info@marienmuenster.de

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

Organigramm

Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

Kontaktdaten

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