![]() ![]() Dienstleistungen A-ZAltersjubilareDiie Meldebehörde darf Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertreterkörperschaften sowie an Presse und Rundfunk nur noch dann erteilen, wenn der Betroffene schon vorher schriftlich sein Einverständnis gegeben hat. Die Auskünfte dürfen sich nur beziehen auf: 1. Vor- und Familiennamen, Dieses gilt ab der Vollendung des 70. Lebensjahres sowie für folgende Ehejubiläen:
Zu folgenden Alters- und Ehejubiläen
werden die Jubilare der Stadt Marienmünster mit einem Präsent bzw. einem Glückwunsch besonders bedacht. Generell wird das Präsent von einem Vertreter der Stadt Marienmünster persönlich überbracht. Ein Besuch erfolgt immer in Absprache mit den Jubilaren bzw. den Angehörigen der Jubilare.
Ansprechpartner / Amt: KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de
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