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Dienstleistungen A-Z

Abmeldung (Wohnsitz)

Bei einem Ortswechsel innerhalb von Deutschland genügt es, wenn Sie sich im Zeitraum einer Woche im Ihrem neuern Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Stadt Marienmünster über Ihren Umzug zu informieren. Sollten Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt der Stadt Marienmünster abmelden.

Hinweis: Die Aufgabe eines 2. Wohnsitzes (sog. Statuswechsel) ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes anzuzeigen. Eine Abmeldung des 2. Wohnsitzes ist dann nicht mehr erforderlich.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich durch das Abmeldeformular oder auch mit einem formlosen Schreiben)

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner / Amt:

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Darstellung

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Marienmünster

Hausanschrift:
Schulstraße 1
37696 Marienmünster

Postanschrift:
Postfach 1154
37692 Marienmünster

Tel.: 05276/9898-0
Fax: 05276/9898-90
info@marienmuenster.de

Besuchszeiten im Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und natürlich nach Vereinbarung.

Organigramm

Das Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)

Kontaktdaten

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