![]() ![]() Dienstleistungen A-ZAbmeldung (Wohnsitz)Bei einem Ortswechsel innerhalb von Deutschland genügt es, wenn Sie sich im Zeitraum einer Woche im Ihrem neuern Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Stadt Marienmünster über Ihren Umzug zu informieren. Sollten Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt der Stadt Marienmünster abmelden. Hinweis: Die Aufgabe eines 2. Wohnsitzes (sog. Statuswechsel) ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes anzuzeigen. Eine Abmeldung des 2. Wohnsitzes ist dann nicht mehr erforderlich. Antragstellung: Unterlagen: Ansprechpartner / Amt: KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
Stadt Marienmünster | Schulstraße 1 | 37696 Marienmünster | Tel.: 05276/9898-0 | Fax: 05276/9898-90 | info@marienmuenster.de
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