![]() ![]() Dienstleistungen A-ZAbgeschlossenheitsbescheinigungVoraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Marienmünster ist die Kreisverwaltung in Höxter. Antragstellung: Ansprechpartner / Amt: Kreis Höxter - Bauamt KontaktStadtverwaltung Marienmünster Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 05276/9898-0 Besuchszeiten im RathausMontag bis Donnerstag: Freitag: und natürlich nach Vereinbarung. OrganigrammDas Organigramm der Stadt Marienmünster im PDF-Format zum Herunterladen. (138 KB)
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